Fachkanzlei für IP-Recht/ IT-Recht Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im IP-/ IT-Recht. IT-Recht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologie. Dies beinhaltet Softwarerecht, Hardwarerecht oder Internetrecht bis hin zu Dispute Resolution im internationalen Umfeld. IP-Recht meint Intellectual Property Recht. Klassische IP-Rechte sind Patente, Gebrauchsmuster, Sorten, Designs, Marken und Urheberrechte. Eine Schnittstelle zwischen IP- und IT-Recht bildet neben patentrechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologie auch das Recht der Domain Namen. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (=IP, Industrial Property oder Intellectual Property) sowie als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und einem Anwalt (von derzeit insgesamt mehr als 13 Anwälten), der zusätzlich Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt technische Informatik studierte, kennen wir uns in den Bereichen “IP” und “IT” weit überdurchschnittlich gut aus. Dies stellt einen grossen Vorteildar, den wir in der rechtlichen Beratung und Vertretung - auch vor Gericht, Behörden oder anlässlich Vertragsverhandlungen mit Ihrem Vertragspartner - zu Ihren Gunsten einsetzen. Ihr Ziel ist unser Ziel. Dabei arbeiten wir mit moderaten Honoraren; schildern Sie uns Ihre Problemstellung und Sie erhalten umgehend ein Angebot. Gewerblicher Rechtsschutz (IP-Recht)Patentrecht (IP-Recht): Die Erfindung, Anmeldung, Registrierung und schliesslich Verwertung einer technischen Erfindung bedarf eines nicht unerheblichen Aufwandes, der binnen der Schutzdauer von 20 Jahren bei entsprechender Unterstützung eine positive “Bilanz” hinterlassen soll. Spätestens bei der Formulierung der Patentanmeldung sind einige Aspekte zu beachten. Know-how-Recht (IP-Recht): Technisches Know-how liesse sich grundsätzlich als Patent schützen; in einigen Staaten, beispielsweise den USA, ginge das auch für wirtschaftliches Know-how. Da Patente oder vergleichbare Schutzrechte veröffentlicht und somit allgemein bekannt werden, sowie eine begrenzte Laufzeit aufweisen, existiert seit jeher ein Bedürfnis, bestimmte technische oder wirtschaftliche Zusammenhänge geheim zu halten: Das Know-how. Gebrauchsmusterrecht (IP-Recht): Als sogenanntes “kleines Patent” bietet es gegenüber seinem “grossen Bruder” einige Nachteile (maximal 10 Jahre Schutz, ungeprüftes Schutzrecht u.a.) aber auch Vorteile (günstiger, Neuheitsschonfrist u.a.). Designrecht (IP-Recht): Durch ein Design wird die äussere Ästhetik einer Form geschützt. Seit dem 01. Januar 2003 können EU-Designs angemeldet werden. Mit der Einführung der Unionsdesigns gingen zudem Anpassungen des nationalen Designrechts an dieses EU-Recht einher. Markenrecht (IP-Recht): Ein prägnanter Begriff, ob als Firmenname oder Produktbezeichnung über Jahre hinweg benutzt, schafft in der Form einer Marke einen selbstständigen Wert. Dabei empfiehlt sich regelmässig eine frühzeitige Eintragung als Marke in das Markenregister. Auch das Preis-/Leistungsverhältnis wird häufig zu Gunsten eines Markenschutzes ausfallen – eine normale Markenanmeldung mit 10 Jahren Markenschutz, der beliebig verlängerbar ist, verursacht Amtsgebühren in Höhe von derzeit 290 €. Urheberrecht (IP-Recht): Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen. Dies können geistige Werke der klassischen Ausdrucksformen (Kunst, Bücher, Film, Foto) ebenso sein, wie gesondert erfasste Werke (insbesondere Software, Datenbanken, Verlage). Daneben kennen wir in unserem fachanwaltlichen Kernbereich IP auch folgende Bereiche mit entsprechender Expertise: Sortenschutzrecht, Wettbewerbsrecht/ Kartellrecht, Vertragsgestaltung, Schieds- und Gerichtsverfahren. Im gesamten gewerblichen Rechtsschutz sind wir weltweit aktiv und verfügen über ein feinmaschiges Kooperationsnetzwerk jeweils nationaler IP-Boutiquen, die - wie wir - auf höchstem Niveau zu vertretbaren Honoraren Ihre Dienstleistungen erbringen. IT-RechtDas gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik, Digitalisierung, Datenschutz sowie Netzwerke bilden unsere Spezialisierung. Dies umfasst insbesondere: Domainrecht (IT-Recht): Die geprüfte Auswahl eines Domainnamens ist für unternehmerische Ziele unumgänglich. Hierbei gilt es einige zentrale rechtliche Aspekte zu berücksichtigen - von der Frage, welche Faktoren die Auswahl mitbestimmen können, bis hin zu der einer flankierenden Markenanmeldung. Internetrecht (IT-Recht): Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Heutzutage existieren allerdings neben den sowieso anwendbaren allgemeinen Regeln noch zahlreiche spezifische “Internetgesetzte”. Dispute Resolution (IT-Recht): Neben Domain Name Dispute Resolution auf der Basis der UDRP im internationalen Umfeld spielt die Alternative Dispute Resolution in Form von allgemeinen Schiedsverfahren im Bereich der Informationstechnologie eine herausragende Rolle. Einzelregelungen zum IT-Recht|1. InternetrechtDefinition:Internetrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für Aktivitäten im Internet. Es ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus verschiedenen Rechtsbereichen wie Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Strafrecht zusammen. Regulierungen und Normen:- § 312c BGB: Pflicht zur Bereitstellung von Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Impressumspflicht).
- § 13 TMG: Verpflichtung zur Information über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
- Art. 5 DSGVO: Grundsätze der Datenverarbeitung, insbesondere Transparenz, Zweckbindung und Datensparsamkeit.
- Urheberrecht (UrhG): Schutz von Werken und Inhalten im Internet (z. B. Schutz von Bildern und Texten).
Rechte und Pflichten:- Rechte: Schutz des geistigen Eigentums, Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO).
- Pflichten: Bereitstellung eines Impressums (§ 5 TMG), Einhaltung von Datenschutzanforderungen (Art. 32 DSGVO).
Beispiele:- Anbieter von Onlineshops müssen Kunden vor Vertragsabschluss transparent über Widerrufsrechte informieren (§ 312d BGB).
- Webseitenbetreiber haften für Rechtsverstöße durch unzureichende Datenschutzerklärungen.
2. OnlinerechtDefinition:Onlinerecht regelt spezifische rechtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit digitalem Handel, Kommunikation und Plattformnutzung stehen. Regulierungen und Normen:- Plattformhaftung (Art. 17 DSM-Richtlinie): Plattformen müssen bei urheberrechtlichen Verstößen proaktiv handeln.
- § 7 TMG: Verbot der Versendung unaufgeforderter Werbung per E-Mail (Spam).
- E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG): Harmonisierung von Regeln für den elektronischen Handel in der EU.
Rechte und Pflichten:- Rechte: Anspruch auf transparente Preisangaben und Vertragsinformationen.
- Pflichten: Plattformbetreiber müssen illegale Inhalte nach Hinweisen entfernen (Notice-and-Takedown-Verfahren).
Beispiele:- Betreiber von Marktplätzen wie eBay müssen sicherstellen, dass Verkäufer korrekte Angaben machen.
- E-Mail-Werbung ohne Einwilligung kann eine Abmahnung und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
3. IT-VertragsrechtDefinition:Das IT-Vertragsrecht umfasst Regelungen für Verträge im Bereich der Informationstechnologie, einschließlich SaaS, Cloud-Computing und Smart Contracts. Regulierungen und Normen:- BGB (z. B. §§ 631, 433, 611): Regelungen zu Werkverträgen, Kaufverträgen und Dienstverträgen.
- EVB-IT-Verträge: Standardisierte Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für IT-Leistungen.
- Art. 25 DSGVO: Datenschutzfreundliche Voreinstellungen und Vertragsgestaltung.
Rechte und Pflichten:- Rechte: Anspruch auf vertraglich zugesicherte Leistungen (z. B. Verfügbarkeit von SaaS-Diensten).
- Pflichten: Anbieter müssen Service-Level-Agreements (SLAs) einhalten und Daten sicher speichern.
Beispiele:- SaaS: Ein Anbieter stellt Software als Dienst bereit, der Nutzer zahlt monatlich eine Gebühr und hat Anspruch auf eine Verfügbarkeit von z. B. 99,5 %.
- Smart Contracts: Blockchain-basierte Verträge, die automatisch ausgeführt werden (z. B. Zahlung nach Leistungserbringung).
- Escrow-Verträge: Hinterlegung von Quellcodes bei einem Treuhänder, falls der Anbieter zahlungsunfähig wird.
- EVB-IT: Nutzung von standardisierten Vertragsmustern für öffentliche Beschaffungen, z. B. EVB-IT System oder EVB-IT Dienstleistung.
4. IT-VergaberechtDefinition:Das IT-Vergaberecht regelt die Beschaffung von IT-Dienstleistungen und Produkten durch öffentliche Auftraggeber. Regulierungen und Normen:- GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen): Vergabe von Aufträgen nach transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren (§§ 97 ff. GWB).
- VgV (Vergabeverordnung): Spezielle Vorschriften für IT-Beschaffungen.
- EVB-IT-Verträge: Anwendung standardisierter Vertragsbedingungen.
Rechte und Pflichten:- Rechte: Anspruch auf ein transparentes und faires Vergabeverfahren.
- Pflichten: Öffentliche Auftraggeber müssen Vergabeverfahren veröffentlichen und den Zuschlag objektiv erteilen.
Beispiele:- Ausschreibung eines IT-Projekts durch eine Stadtverwaltung nach den EVB-IT Richtlinien.
5. Pflichtangaben für Webseiten und PlattformenRegulierungen und Normen:- § 5 TMG: Impressumspflicht.
- Art. 13 DSGVO: Datenschutzerklärungspflicht.
- § 6 UWG: Verbot der Irreführung durch falsche Angaben.
Pflichten:- Impressum mit Kontaktdaten und Verantwortlichen.
- Datenschutzerklärung mit Informationen über Cookies und Tracking-Tools.
- Klare Preisangaben für Online-Shops.
6. MedienrechtDefinition:Das Medienrecht umfasst Vorschriften zur Regelung von Inhalten, insbesondere in Fernsehen, Rundfunk und Online-Medien. Regulierungen und Normen:- RStV (Rundfunkstaatsvertrag): Regelungen für Rundfunk und Telemedien.
- § 22 KUG: Recht am eigenen Bild.
- Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV): Schutz von Minderjährigen vor jugendgefährdenden Inhalten.
7. PresserechtDefinition:Das Presserecht regelt Rechte und Pflichten von Journalisten und Medienunternehmen. Regulierungen und Normen:- § 1 PresseG: Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung.
- § 11 PresseG: Quellen- und Informantenschutz.
8. DatenschutzrechtRegulierungen und Normen:- DSGVO: EU-weite Regelungen zur Datenverarbeitung.
- BDSG (neu): Nationale Ergänzungen zur DSGVO.
Rechte und Pflichten:- Rechte: Recht auf Auskunft, Löschung und Datenübertragbarkeit.
- Pflichten: Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.
9. KI-RechtDefinition:Rechtsvorschriften, die sich auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz beziehen. Regulierungen:- KI-Verordnung der EU: Regelung von KI-Systemen nach Risikoklassen.
10. ComplianceDefinition:Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften. Regulierungen:- Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG): Verpflichtung zur Risikovorsorge.
Beispiele:- Einführung eines Datenschutz-Management-Systems zur Einhaltung der DSGVO.
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