Markenschutz  Designschutz  Patentschutz  Urheberrecht  Hinterlegung  Datenschutz  AGB  Impressum
Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart  Wien

horak.
Rechtsanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover
Deutschland

Fon: 0511.357356.0
Fax: 0511.357356.29
Mail: info@ipde.de

 

 

IP-Recht   IT-Recht   Sklavische Nachahmung/ IT-UWG   Produktpiraterie   IP-Verletzungsverfahren   KI-Recht und IP/IT   Greenwashing   Vertragsmuster   Recherchen   Anwalt IT-Recht/ IP-Recht   Anwälte   Kanzlei   Kontakt   Standorte   Links

 

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

> IPDE Startseite
 
IPDE Startseite
Kanzlei
IP-Recht
Patentrecht
Know-how-Recht
Gebrauchsmuster
Designrecht
Markenrecht
Halbleiterschutz
Urheberrecht
Lizenzrecht
IT-Recht
EDV-Recht
Vertragsrecht
Softwarerecht
Internetrecht
Domainrecht
Datenschutzrecht
KI-Recht und IP/IT
KI und Schutzrechte
Vertragsmuster
Recherchen
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Kontakt
Impressum
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@ipde.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@ipde.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@ipde.de

Fachkanzlei für IP-Recht/ IT-Recht

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im IP-/ IT-Recht. IT-Recht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologie. Dies beinhaltet Softwarerecht, Hardwarerecht oder Internetrecht bis hin zu Dispute Resolution im internationalen Umfeld. IP-Recht meint Intellectual Property Recht. Klassische IP-Rechte sind Patente, Gebrauchsmuster, Sorten, Designs, Marken und Urheberrechte. Eine Schnittstelle zwischen IP- und IT-Recht bildet neben patentrechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologie auch das Recht der Domain Namen.

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (=IP, Industrial Property oder Intellectual Property) sowie als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und einem Anwalt (von derzeit insgesamt mehr als 13 Anwälten), der zusätzlich Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt technische Informatik studierte, kennen wir uns in den Bereichen “IP” und “IT” weit überdurchschnittlich gut aus. Dies stellt einen grossen Vorteildar, den wir in der rechtlichen Beratung und Vertretung - auch vor Gericht, Behörden oder anlässlich Vertragsverhandlungen mit Ihrem Vertragspartner - zu Ihren Gunsten einsetzen. Ihr Ziel ist unser Ziel.

Dabei arbeiten wir mit moderaten Honoraren; schildern Sie uns Ihre Problemstellung und Sie erhalten umgehend ein Angebot.

Gewerblicher Rechtsschutz (IP-Recht)

Patentrecht (IP-Recht): Die Erfindung, Anmeldung, Registrierung und schliesslich Verwertung einer technischen Erfindung bedarf eines nicht unerheblichen Aufwandes, der binnen der Schutzdauer von 20 Jahren bei entsprechender Unterstützung eine positive “Bilanz” hinterlassen soll. Spätestens bei der Formulierung der Patentanmeldung sind einige Aspekte zu beachten.

Know-how-Recht (IP-Recht): Technisches Know-how liesse sich grundsätzlich als Patent schützen; in einigen Staaten, beispielsweise den USA, ginge das auch für wirtschaftliches Know-how. Da Patente oder vergleichbare Schutzrechte veröffentlicht und somit allgemein bekannt werden, sowie eine begrenzte Laufzeit aufweisen, existiert seit jeher ein Bedürfnis, bestimmte technische oder wirtschaftliche Zusammenhänge geheim zu halten: Das Know-how.

Gebrauchsmusterrecht (IP-Recht): Als sogenanntes “kleines Patent” bietet es gegenüber seinem “grossen Bruder” einige Nachteile (maximal 10 Jahre Schutz, ungeprüftes Schutzrecht u.a.) aber auch Vorteile (günstiger, Neuheitsschonfrist u.a.).

Designrecht (IP-Recht): Durch ein Design wird die äussere Ästhetik einer Form geschützt. Seit dem 01. Januar 2003 können EU-Designs angemeldet werden. Mit der Einführung der Unionsdesigns gingen zudem Anpassungen des nationalen Designrechts an dieses EU-Recht einher.

Markenrecht (IP-Recht): Ein prägnanter Begriff, ob als Firmenname oder Produktbezeichnung über Jahre hinweg benutzt, schafft in der Form einer Marke einen selbstständigen Wert. Dabei empfiehlt sich regelmässig eine frühzeitige Eintragung als Marke in das Markenregister. Auch das Preis-/Leistungsverhältnis wird häufig zu Gunsten eines Markenschutzes ausfallen – eine normale Markenanmeldung mit 10 Jahren Markenschutz, der beliebig verlängerbar ist, verursacht Amtsgebühren in Höhe von derzeit 290 €.

Urheberrecht (IP-Recht): Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen. Dies können geistige Werke der klassischen Ausdrucksformen (Kunst, Bücher, Film, Foto) ebenso sein, wie gesondert erfasste Werke (insbesondere Software, Datenbanken, Verlage).

Daneben kennen wir in unserem fachanwaltlichen Kernbereich IP auch folgende Bereiche mit entsprechender Expertise: Sortenschutzrecht, Wettbewerbsrecht/ Kartellrecht, Vertragsgestaltung, Schieds- und Gerichtsverfahren. Im gesamten gewerblichen Rechtsschutz sind wir weltweit aktiv und verfügen über ein feinmaschiges Kooperationsnetzwerk jeweils nationaler IP-Boutiquen, die - wie wir - auf höchstem Niveau zu vertretbaren Honoraren Ihre Dienstleistungen erbringen.

IT-Recht

Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik, Digitalisierung, Datenschutz sowie Netzwerke bilden unsere Spezialisierung. Dies umfasst insbesondere:

Domainrecht (IT-Recht): Die geprüfte Auswahl eines Domainnamens ist für unternehmerische Ziele unumgänglich. Hierbei gilt es einige zentrale rechtliche Aspekte zu berücksichtigen - von der Frage, welche Faktoren die Auswahl mitbestimmen können, bis hin zu der einer flankierenden Markenanmeldung.

Internetrecht (IT-Recht): Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Heutzutage existieren allerdings neben den sowieso anwendbaren allgemeinen Regeln noch zahlreiche spezifische “Internetgesetzte”.

Dispute Resolution (IT-Recht): Neben Domain Name Dispute Resolution auf der Basis der UDRP im internationalen Umfeld spielt die Alternative Dispute Resolution in Form von allgemeinen Schiedsverfahren im Bereich der Informationstechnologie eine herausragende Rolle.

Einzelregelungen zum IT-Recht

|1. Internetrecht

Definition:

Internetrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für Aktivitäten im Internet. Es ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus verschiedenen Rechtsbereichen wie Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Strafrecht zusammen.

Regulierungen und Normen:

  • § 312c BGB: Pflicht zur Bereitstellung von Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Impressumspflicht).
  • § 13 TMG: Verpflichtung zur Information über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
  • Art. 5 DSGVO: Grundsätze der Datenverarbeitung, insbesondere Transparenz, Zweckbindung und Datensparsamkeit.
  • Urheberrecht (UrhG): Schutz von Werken und Inhalten im Internet (z. B. Schutz von Bildern und Texten).

Rechte und Pflichten:

  • Rechte: Schutz des geistigen Eigentums, Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO).
  • Pflichten: Bereitstellung eines Impressums (§ 5 TMG), Einhaltung von Datenschutzanforderungen (Art. 32 DSGVO).

Beispiele:

  • Anbieter von Onlineshops müssen Kunden vor Vertragsabschluss transparent über Widerrufsrechte informieren (§ 312d BGB).
  • Webseitenbetreiber haften für Rechtsverstöße durch unzureichende Datenschutzerklärungen.


2. Onlinerecht

Definition:

Onlinerecht regelt spezifische rechtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit digitalem Handel, Kommunikation und Plattformnutzung stehen.

Regulierungen und Normen:

  • Plattformhaftung (Art. 17 DSM-Richtlinie): Plattformen müssen bei urheberrechtlichen Verstößen proaktiv handeln.
  • § 7 TMG: Verbot der Versendung unaufgeforderter Werbung per E-Mail (Spam).
  • E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG): Harmonisierung von Regeln für den elektronischen Handel in der EU.

Rechte und Pflichten:

  • Rechte: Anspruch auf transparente Preisangaben und Vertragsinformationen.
  • Pflichten: Plattformbetreiber müssen illegale Inhalte nach Hinweisen entfernen (Notice-and-Takedown-Verfahren).

Beispiele:

  • Betreiber von Marktplätzen wie eBay müssen sicherstellen, dass Verkäufer korrekte Angaben machen.
  • E-Mail-Werbung ohne Einwilligung kann eine Abmahnung und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.


3. IT-Vertragsrecht

Definition:

Das IT-Vertragsrecht umfasst Regelungen für Verträge im Bereich der Informationstechnologie, einschließlich SaaS, Cloud-Computing und Smart Contracts.

Regulierungen und Normen:

  • BGB (z. B. §§ 631, 433, 611): Regelungen zu Werkverträgen, Kaufverträgen und Dienstverträgen.
  • EVB-IT-Verträge: Standardisierte Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für IT-Leistungen.
  • Art. 25 DSGVO: Datenschutzfreundliche Voreinstellungen und Vertragsgestaltung.

Rechte und Pflichten:

  • Rechte: Anspruch auf vertraglich zugesicherte Leistungen (z. B. Verfügbarkeit von SaaS-Diensten).
  • Pflichten: Anbieter müssen Service-Level-Agreements (SLAs) einhalten und Daten sicher speichern.

Beispiele:

  • SaaS: Ein Anbieter stellt Software als Dienst bereit, der Nutzer zahlt monatlich eine Gebühr und hat Anspruch auf eine Verfügbarkeit von z. B. 99,5 %.
  • Smart Contracts: Blockchain-basierte Verträge, die automatisch ausgeführt werden (z. B. Zahlung nach Leistungserbringung).
  • Escrow-Verträge: Hinterlegung von Quellcodes bei einem Treuhänder, falls der Anbieter zahlungsunfähig wird.
  • EVB-IT: Nutzung von standardisierten Vertragsmustern für öffentliche Beschaffungen, z. B. EVB-IT System oder EVB-IT Dienstleistung.


4. IT-Vergaberecht

Definition:

Das IT-Vergaberecht regelt die Beschaffung von IT-Dienstleistungen und Produkten durch öffentliche Auftraggeber.

Regulierungen und Normen:

  • GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen): Vergabe von Aufträgen nach transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren (§§ 97 ff. GWB).
  • VgV (Vergabeverordnung): Spezielle Vorschriften für IT-Beschaffungen.
  • EVB-IT-Verträge: Anwendung standardisierter Vertragsbedingungen.

Rechte und Pflichten:

  • Rechte: Anspruch auf ein transparentes und faires Vergabeverfahren.
  • Pflichten: Öffentliche Auftraggeber müssen Vergabeverfahren veröffentlichen und den Zuschlag objektiv erteilen.

Beispiele:

  • Ausschreibung eines IT-Projekts durch eine Stadtverwaltung nach den EVB-IT Richtlinien.


5. Pflichtangaben für Webseiten und Plattformen

Regulierungen und Normen:

  • § 5 TMG: Impressumspflicht.
  • Art. 13 DSGVO: Datenschutzerklärungspflicht.
  • § 6 UWG: Verbot der Irreführung durch falsche Angaben.

Pflichten:

  • Impressum mit Kontaktdaten und Verantwortlichen.
  • Datenschutzerklärung mit Informationen über Cookies und Tracking-Tools.
  • Klare Preisangaben für Online-Shops.


6. Medienrecht

Definition:

Das Medienrecht umfasst Vorschriften zur Regelung von Inhalten, insbesondere in Fernsehen, Rundfunk und Online-Medien.

Regulierungen und Normen:

  • RStV (Rundfunkstaatsvertrag): Regelungen für Rundfunk und Telemedien.
  • § 22 KUG: Recht am eigenen Bild.
  • Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV): Schutz von Minderjährigen vor jugendgefährdenden Inhalten.


7. Presserecht

Definition:

Das Presserecht regelt Rechte und Pflichten von Journalisten und Medienunternehmen.

Regulierungen und Normen:

  • § 1 PresseG: Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung.
  • § 11 PresseG: Quellen- und Informantenschutz.


8. Datenschutzrecht

Regulierungen und Normen:

  • DSGVO: EU-weite Regelungen zur Datenverarbeitung.
  • BDSG (neu): Nationale Ergänzungen zur DSGVO.

Rechte und Pflichten:

  • Rechte: Recht auf Auskunft, Löschung und Datenübertragbarkeit.
  • Pflichten: Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.


9. KI-Recht

Definition:

Rechtsvorschriften, die sich auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz beziehen.

Regulierungen:

  • KI-Verordnung der EU: Regelung von KI-Systemen nach Risikoklassen.


10. Compliance

Definition:

Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften.

Regulierungen:

  • Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG): Verpflichtung zur Risikovorsorge.

Beispiele:

  • Einführung eines Datenschutz-Management-Systems zur Einhaltung der DSGVO.

  

© 1998-2025 IPDE Kanzlei

 kanzlei-it-recht anwalt ip-recht it ip ip it-rechte drucken  fachaawalt ip recht it recht anwalt speichern computerrecht internetrecht datenschutzrecht rechtsanwaltzurück  softwarerecht system agb vertragsrecht Onlinerecht Anwalt Internetrecht EDV-Recht Computerrecht Softwarerecht  Haftung Meinungsäusserung im Netz Schutz des Persönlichkeitsrechts Ehrschutz Providerverträge Providerhaftung Abmahnung und deren Abwehr  Nutzungsbedingungen für Websites Haftung von Websitebetreibern Filesharing illegaler download von Musik und Filmen Haftung für Links Haftung für Suchmaschineneinträge Datenschutz Datenrecht Datenschutzerklärungen Domainstreitigkeiten Online-Marketing-Recht Adwords-Recht ISP Internet-Service-Provider Webdesignrecht Medienrecht Webshoprecht eBay-Shop-Recht amazon-Account-Recht Jugendschutz im Internet IT-Verträge Softwareverträge Softwareüberlassung Hardwarebeschaffungsvertrag Supportvertrag  Lizenzvertrag Projektvertrag Erstellung von AGB ESCROW-Verträge Service Level Agreemente Gewährleistungsrecht Softwaremangel Hardwaremangel OpenSource Recht  IT-Vergaberecht Preisangabenrecht TK-Recht Wettbewerbsrecht Fachanwalt für Urheber- und MedienrechtOnline-Anfrage

 

 

 

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  T:0511.357356.0 F:0511.357356.29 info@ipde.de