Markenschutz  Designschutz  Patentschutz  Urheberrecht  Hinterlegung  Datenschutz  AGB  Impressum
Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart  Wien

horak.
Rechtsanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover
Deutschland

Fon: 0511.357356.0
Fax: 0511.357356.29
Mail: info@ipde.de

 

 

IP-Recht   IT-Recht   Sklavische Nachahmung/ IT-UWG   Produktpiraterie   IP-Verletzungsverfahren   KI-Recht und IP/IT   Greenwashing   Vertragsmuster   Recherchen   Anwalt IT-Recht/ IP-Recht   Anwälte   Kanzlei   Kontakt   Standorte   Links

 

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

> IPDE Startseite > IP-Verletzungsverfahren > Gerichtsverfahren
 
IPDE Startseite
IP-Verletzungsverfahren
IP-/UWG-Gerichte
Gerichtsverfahren
Kanzlei
IP-Recht
Patentrecht
Know-how-Recht
Gebrauchsmuster
Designrecht
Markenrecht
Halbleiterschutz
Urheberrecht
Lizenzrecht
IT-Recht
EDV-Recht
Vertragsrecht
Softwarerecht
Internetrecht
Domainrecht
Datenschutzrecht
KI-Recht und IP/IT
KI und Schutzrechte
Vertragsmuster
Recherchen
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
Julia Ziegeler
Kontakt
Impressum
AGB

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@ipde.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@ipde.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@ipde.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@ipde.de

Schritte eines Gerichtsverfahrens für IP-Verletzungen

Ein Gerichtsverfahren bei einer Verletzung geistigen Eigentums (z. B. Marken-, Patent-, Design- oder Urheberrechtsverletzung) umfasst mehrere Schritte, die von der Klageeinreichung bis zur Urteilsverkündung reichen. Nachfolgend wird der typische Ablauf beschrieben:


1. Vorbereitung des Verfahrens

  • Sachverhaltsermittlung: Sammlung von Beweismitteln (z. B. Produktproben, Screenshots, Gutachten).
  • Abmahnung: Vor der Klage wird meist eine außergerichtliche Abmahnung versandt, um die Streitigkeit ohne Gericht zu klären.


2. Klageeinreichung

  • Klageinhalt:

    • Bezeichnung der Parteien (Kläger, Beklagter).
    • Genaue Beschreibung der Rechtsverletzung.
    • Anträge (z. B. Unterlassung, Schadensersatz).
    • Begründung mit Rechtsnormen (z. B. § 14 MarkenG, § 9 PatG).
    • Beweismittel (z. B. Dokumente, Zeugen).
  • Zuständiges Gericht: Landgerichte mit IP-Spezialkammern, je nach Schutzrechtsart.


3. Klagezustellung

  • Das Gericht stellt die Klage dem Beklagten zu und setzt eine Frist zur Klageerwiderung.


4. Klageerwiderung

  • Der Beklagte nimmt Stellung zur Klage, bestreitet ggf. die Ansprüche oder bringt eigene Gegenansprüche vor.
  • Beweismittel und rechtliche Argumente werden eingebracht.


5. Gütetermin (optional)

  • Das Gericht kann versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.


6. Beweisaufnahme

  • Formen der Beweise:
    • Zeugenbefragung.
    • Gutachten (z. B. technische oder wirtschaftliche Analysen).
    • Vorführung von Produkten oder Dokumenten.


7. Mündliche Verhandlung

  • Parteien präsentieren ihre Argumente.
  • Das Gericht prüft Beweise und hört Zeugen oder Sachverständige an.


8. Urteilsverkündung

  • Das Gericht entscheidet über die Ansprüche und gibt ein Urteil bekannt.


9. Rechtsmittel

  • Die unterlegene Partei kann Berufung (zweite Instanz) oder Revision (dritte Instanz) einlegen.


Beispielhafte Klage bei Markenverletzung

Klage wegen Markenrechtsverletzung
Landgericht München I
Schillerstraße 1
80336 München

Klägerin:
xyz GmbH, Modeweg 10, 80333 München

Beklagte:
abc GmbH, Nachahmerstraße 2, 81677 München

Antrag

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Marke „FashionStar“ für Bekleidung zu verwenden.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, Auskunft über Art und Umfang der Verwendung der Marke zu erteilen.
  3. Die Beklagte wird verurteilt, einen Schadensersatzbetrag von 50.000 EUR an die Klägerin zu zahlen.

Sachverhalt

Die Klägerin ist Inhaberin der beim DPMA unter der Registernummer 1234567 eingetragenen Marke „FashionStar“. Die Beklagte vertreibt unter der Bezeichnung „FashionStar“ Bekleidungsstücke und verletzt dadurch die Markenrechte der Klägerin gemäß § 14 MarkenG.

Begründung

  1. Die Marke „FashionStar“ ist seit 2020 eingetragen und genießt Markenschutz für Bekleidung.
  2. Die Beklagte verwendet identische Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr, was die Verwechslungsgefahr erhöht.
  3. Die Handlungen der Beklagten verursachen einen wirtschaftlichen Schaden bei der Klägerin.

Beweis:

  1. Ausdrucke der Beklagten-Website.
  2. Kaufbeleg für Produkte der Beklagten.
  3. Kopie der Markenurkunde.


Rechtsanwalt


Beispielhafte Klageerwiderung

Landgericht München I
Schillerstraße 1
80336 München

Beklagte:
abc GmbH, Nachahmerstraße 2, 81677 München

Klägerin:
xyz GmbH, Modeweg 10, 80333 München

Stellungnahme zur Klage

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Erwiderung auf den Sachverhalt

  1. Die Beklagte bestreitet, dass sie die Marke „FashionStar“ in einer Weise verwendet, die zu einer Markenrechtsverletzung führt.
  2. Die Bezeichnung „FashionStar“ wird lediglich als beschreibender Begriff genutzt, der keine markenmäßige Benutzung darstellt.

Rechtsgrundlagen

  1. Eine markenmäßige Benutzung ist nicht gegeben, da die Bezeichnung „FashionStar“ beschreibend für Modeprodukte verwendet wird (§ 23 MarkenG).
  2. Ein Verwechslungsgefahr besteht mangels Ähnlichkeit der Zeichen und der Leistungen nicht und wird bestritten, da die Beklagte ihre Produkte ausschließlich in unterschiedlichen Kanälen und Regionen vertreibt.

Beweis:

  1. Eigene Unterlagen zur Verwendung der Bezeichnun.
  2. Privatsachverständigengutachten eines Sachverständigen, der den beschreibenden Charakter bestätigt.
  3. hilfsweise: Sachverständigengutachten

Rechtsanwältin

  

© 1998-2025 IPDE Kanzlei

 kanzlei-it-recht anwalt ip-recht it ip ip it-rechte drucken  fachaawalt ip recht it recht anwalt speichern computerrecht internetrecht datenschutzrecht rechtsanwaltzurück  softwarerecht system agb vertragsrecht Onlinerecht Anwalt Internetrecht EDV-Recht Computerrecht Softwarerecht  Haftung Meinungsäusserung im Netz Schutz des Persönlichkeitsrechts Ehrschutz Providerverträge Providerhaftung Abmahnung und deren Abwehr  Nutzungsbedingungen für Websites Haftung von Websitebetreibern Filesharing illegaler download von Musik und Filmen Haftung für Links Haftung für Suchmaschineneinträge Datenschutz Datenrecht Datenschutzerklärungen Domainstreitigkeiten Online-Marketing-Recht Adwords-Recht ISP Internet-Service-Provider Webdesignrecht Medienrecht Webshoprecht eBay-Shop-Recht amazon-Account-Recht Jugendschutz im Internet IT-Verträge Softwareverträge Softwareüberlassung Hardwarebeschaffungsvertrag Supportvertrag  Lizenzvertrag Projektvertrag Erstellung von AGB ESCROW-Verträge Service Level Agreemente Gewährleistungsrecht Softwaremangel Hardwaremangel OpenSource Recht  IT-Vergaberecht Preisangabenrecht TK-Recht Wettbewerbsrecht Fachanwalt für Urheber- und MedienrechtOnline-Anfrage

 

 

 

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  T:0511.357356.0 F:0511.357356.29 info@ipde.de