DomainrechtDas Domainrecht schützt vor Missbrauch von Domains durch Cybersquatting, Namensrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen. Die Registrierung erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“, während Konflikte über Schiedsverfahren (WIPO, ADR-EU) oder Gerichte gelöst werden. Entscheidungen des BGH, EuGH und der WIPO setzen Maßstäbe im Umgang mit Domainstreitigkeiten. Domainrecht und DomainstreitigkeitenDas Domainrecht befasst sich mit der Registrierung, Verwaltung und Nutzung von Internetdomains. Es umfasst Aspekte des Markenrechts, Namensrechts, Wettbewerbsrechts sowie internationale Regeln zur Konfliktlösung bei Domainstreitigkeiten.
1. Themen des Domainrechts1.1 Grundlagen des DomainrechtsDefinition: Eine Domain ist eine eindeutige Adresse im Internet, die aus einem Namen und einer Endung (z. B. .de, .com) besteht. Rechtsgebiete: - Markenrecht: Schutz bekannter Marken vor missbräuchlicher Nutzung als Domainname.
- Namensrecht (§ 12 BGB): Schutz natürlicher und juristischer Personen vor der unbefugten Verwendung ihres Namens.
- Wettbewerbsrecht (§ 3 UWG): Verbot irreführender oder unlauterer Domainnutzung.
1.2 Arten von Domains
1.3 Registrierung von DomainsDomain-Registrierungsstellen: - ICANN: Verwaltung der generischen TLDs.
- DENIC: Verwaltung der .de-Domains.
Ablauf der Registrierung: - Auswahl eines Domainnamens.
- Registrierung über einen Anbieter (z. B. Domain-Hoster).
- Zahlung einer jährlichen Gebühr.
Beispiel: Eine Firma registriert die Domain example.com, um ihre Produkte online zu präsentieren.
2. Bekannte Domainsendungen und Registrierung2.1 Bekannte Domainendungen- Generische TLDs (gTLDs):.com, .org, .net, .info.
- Länderspezifische TLDs (ccTLDs):.de, .fr, .uk, .cn.
- Neue gTLDs:.store, .blog, .tech, .app.
2.2 Registrierung bekannter DomainsVerfahren: - Registrierungsstellen prüfen nur die technische Verfügbarkeit, nicht die Rechtmäßigkeit.
- Prinzip „First come, first served“.
Konflikte: - Bei rechtlich geschützten Namen oder Marken (z. B. adidas.com von einem Dritten registriert).
3. Domainschiedsverfahren (ADR-EU und WIPO)3.1 Alternative Dispute Resolution (ADR)- Zuständig für:
- Durchführung:
- Einleitung eines ADR-Verfahrens über EURid.
- Prüfung durch neutrale Schiedsrichter auf Basis des Namens- und Markenrechts.
3.2 WIPO-SchiedsverfahrenAnwendung: - UDRP (Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy) für generische TLDs (.com, .org).
Ablauf: - Einreichung der Beschwerde:
- Der Kläger legt dar, warum der Domainname seine Rechte verletzt.
- Prüfung:
- WIPO-Schiedsrichter prüfen auf bösgläubige Registrierung und Nutzung.
- Entscheidung:
- Domain bleibt beim aktuellen Inhaber oder wird auf den Kläger übertragen.
Beispiele: - Streit um microsoft.com durch einen Dritten, der den Namen ohne Bezug registriert hat.
4. Domainstreitigkeiten4.1 Typische StreitfälleCybersquatting: - Registrierung bekannter Namen oder Marken, um diese teuer zu verkaufen.
- Beispiel:adidas-shop.com durch einen Unbefugten.
Typosquatting: - Registrierung von Tippfehler-Domains (z. B. amazom.com).
Namensrechtsverletzung: - Nutzung eines Namens ohne Berechtigung (z. B. schmidt.de für einen Nicht-Schmidt).
Wettbewerbsrecht: - Irreführende Domains, die Konkurrenzprodukte suggerieren.
4.2 Gerichtliche LösungAntrag auf einstweilige Verfügung: - Schnelle Sicherung von Rechten bei Missbrauch.
Klage auf Unterlassung (§ 1004 BGB): - Dauerhafte Entfernung der Domain.
Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB): - Ersatz des entstandenen Schadens durch die Nutzung.
5. Wichtige Entscheidungen im Domainrecht5.1 Entscheidungen der WIPOcocacola.com (WIPO Case D2000-0339): - Bösgläubige Registrierung durch Dritte.
- Ãœbertragung der Domain an Coca-Cola.
facebook.me (WIPO Case DME2010-0001): - Domain wurde für betrügerische Zwecke genutzt.
- Ãœbertragung an Facebook.
5.2 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH)"Shell.de" (BGH, Urteil vom 22.11.2001 – I ZR 138/99): - Nutzung eines bekannten Markennamens durch einen Unbefugten.
- Entscheidung zugunsten von Shell.
"Post.de" (BGH, Urteil vom 19.02.2004 – I ZR 82/01): - Allgemeine Begriffe wie „Post“ können nur eingeschränkt markenrechtlich geschützt werden.
5.3 Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)"eDate Advertising" (EuGH, C-509/09): - Klärung des Gerichtsstands bei internationalen Domainstreitigkeiten.
"PepsiCo" (EuGH, C-216/16): - Streit um Schutzrechte bei ähnlichen Domainnamen.
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