EDV-RechtFrequently asked questions (FAQ) zu Themen des Internet (Gestaltung der Homepage, Verträge mit Service-Providern, Link- oder Metatag-Haftung, Urheber- und Designrechte, eCommerce usw.), Hardware (Topographienschutz, Mängel usw.), Software (Vertragsgestaltung, Lizenzen - Shareware/ Freeware, Urheberrechte uvm.), Verbraucherschutz, Händler- und Herstellerprobleme sowie die zunehmende Internationalisierung und Harmonisierung sind hinterlegt. Das Internet ermöglicht selbst abseits derzeitiger Umsatz-, Zuwachs- und Gestaltungsprognosen gleichsam “unendliche” Möglichkeiten - nämlich die kostengünstige, weltweite Vermarktung bei höchster Repräsentanzqualität. Unabhängig von tatsächlichen Räumlichkeiten einer geschäftlichen Tätigkeit kann ein Auftritt “im Internet”, insbesondere dem “www”, derart professionalisiert sein, dass bei entsprechender Planung und Gestaltung nahezu “jedermann” (Anbieter, Nutzer) hieraus Vorteile ableitet. Das Internet ist bekanntermassen kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil: Es sind sämtliche Rechtsordnungen zu berücksichtigen, zumindest als Mindestmass. “Professionalisierung” bedeutet gerade hier (auch) rechtliche Weitsicht. Die Erstellung, Lizenzierung, Wartung oder Pflege sowie allgemein der Vertrieb von Software weisst gegenüber der grds. Einordnung von Software in das allgemeine Zivilrecht (Individualsoftware-Erstellung als Werkvertrag mit geschuldetem Erfolg & Standardsoftware-Veräusserung als Kaufvertrag) bzw. als Teil geistigen Eigentums des Erstellers/ Programmierers in das Urheberrecht innerhalb dieser Gebiete erhebliche Besonderheiten auf. |