KI-Recht und IP/ITDie europäische Regulierung zur KI, insbesondere der AI Act, ist wegweisend für die Schaffung eines sicheren und ethisch vertretbaren Rahmens für den Einsatz von KI. Die ersten Gerichtsentscheidungen verdeutlichen, dass Haftung, Urheberrecht und Datenschutz zentrale Streitpunkte sind. Die Verzahnung von IT- und IP-Recht wird zunehmend wichtiger, insbesondere bei der Integration von KI in geschäftliche und kreative Prozesse. Europas Ansatz dient global als Modell, um Innovation und Grundrechtsschutz zu verbinden. Regelung zur Künstlichen Intelligenz (KI)Die europäische Union arbeitet aktiv an der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI), um den technologischen Fortschritt zu fördern, gleichzeitig aber auch ethische Standards, Sicherheit und Grundrechte zu schützen. Die zentrale Initiative ist der AI Act, ergänzt durch andere Regelungen und Strategien.
1. Europäischer AI Act1.1 Ziel und Bedeutung- Ziel:
Schaffung eines harmonisierten rechtlichen Rahmens, der KI-Systeme reguliert und Risiken minimiert. - Bedeutung:
- Fördert Vertrauen in KI-Anwendungen.
- Verhindert Diskriminierung und Datenmissbrauch.
- Reguliert Innovationen in Bereichen wie Gesundheitswesen, Verkehr und Justiz.
1.2 Grundstruktur des AI ActRisikobasierter Ansatz: - Klassifikation von KI-Systemen nach ihrem Risiko:
- Verbotene KI-Systeme: Anwendungen, die gegen EU-Grundrechte verstoßen (z. B. Social Scoring).
- Hochrisiko-KI: Systeme in kritischen Bereichen wie Medizin, Verkehr, Strafverfolgung.
- Geringes Risiko: Chatbots oder Empfehlungssysteme mit weniger strengen Vorgaben.
Regelungen für Hochrisiko-KI: - Verpflichtung zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
- Einsatz von Datenschutzmaßnahmen.
- Externe Konformitätsprüfung vor dem Inverkehrbringen.
Verpflichtungen für KI-Anbieter: - Sicherstellung der Sicherheit und Genauigkeit der Modelle.
- Transparente Nutzung von Trainingsdaten.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Bias.
Überwachungsbehörden: Jede Mitgliedsstaat soll nationale Behörden einrichten, um die Einhaltung des AI Act zu gewährleisten.
2. Ergänzende EU-Regelungen zur KI2.1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)- KI-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegen der DSGVO.
- Relevante Artikel:
- Art. 22 DSGVO: Schutz vor automatisierten Entscheidungen ohne menschliche Prüfung.
- Art. 5 DSGVO: Grundsätze der Datenverarbeitung (z. B. Zweckbindung, Datenminimierung).
2.2 Digitale Dienste und Märkte- Digital Services Act (DSA):
- Verpflichtet KI-basierte Plattformen zu Transparenz bei Empfehlungsalgorithmen.
- Digital Markets Act (DMA):
- Begrenzung des Markteinflusses großer Technologieunternehmen, die KI nutzen.
2.3 Urheberrechtliche Aspekte- DSM-Richtlinie (2019/790):
- Klärung der urheberrechtlichen Behandlung von KI-generierten Werken.
- Einführung von Text- und Data-Mining-Ausnahmen für KI-Trainingsdaten.
3. Bedeutung für das IT- und IP-Recht3.1 IT-Recht- Vertragsrecht:
- Notwendigkeit, KI-spezifische Klauseln in IT-Verträgen zu integrieren (z. B. Haftung für fehlerhafte KI-Ergebnisse).
- Haftungsrecht:
- Regelung der Verantwortlichkeit für Schäden durch KI-Systeme.
- Diskussion über die Einführung eines eigenen Haftungsrahmens für KI.
3.2 IP-Recht- Urheberrecht:
- Frage, ob KI-generierte Werke urheberrechtlich geschützt sein können.
- Klärung der Eigentumsrechte an Trainingsdaten.
- Patentrecht:
- Zunehmende Bedeutung von Patenten auf KI-Algorithmen und deren Anwendungen.
- Markenrecht:
- Einsatz von KI bei der Erstellung von Logos oder Marken und mögliche Konflikte.
4. Erste gerichtliche Entscheidungen zu KI4.1 Entscheidungen auf Ebene der LandgerichteLG München I (2023): Haftung für KI-generierte Inhalte - Ein Unternehmen wurde haftbar gemacht, weil ein KI-System diskriminierende Entscheidungen getroffen hat.
- Kernaussage: Der Betreiber eines KI-Systems haftet für fehlerhafte Ergebnisse, wenn Kontrollmechanismen fehlen.
LG Hamburg (2023): Urheberrechtliche Ansprüche - Ein Kläger machte geltend, dass sein Werk durch KI-generierte Inhalte verletzt wurde.
- Kernaussage: Eine KI kann nicht als Urheber gelten; die Verantwortung liegt beim Betreiber.
4.2 Entscheidungen der Oberlandesgerichte- OLG Köln (2022): KI-basierte Vertragsverletzungen
- Streit um die fehlerhafte Leistung eines KI-Systems in einer medizinischen Anwendung.
- Urteil: Der Anbieter haftet für die fehlerhafte Implementierung der KI und muss Schadensersatz leisten.
4.3 Entscheidungen des BGH- BGH (2023): Haftung für KI-generierte Werke
- Ein KI-generiertes Bild verletzte urheberrechtlich geschützte Elemente.
- Urteil: Der Anbieter haftet für die Veröffentlichung, wenn kein ausreichendes Monitoring erfolgt.
4.4 Entscheidungen des EuGH- EuGH (C-421/21): Automatisierte Entscheidungen im Arbeitsrecht
- Prüfung von automatisierten Kündigungen durch KI.
- Urteil: Solche Entscheidungen müssen von einem Menschen überprüfbar sein (Art. 22 DSGVO).
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