HonorarUnsere Kanzlei bietet eine flexible und transparente Honorarstruktur, die sich an den individuellen Bedürfnissen und der Komplexität des jeweiligen Mandats orientiert. Die wichtigsten Modelle sind:
1. Honorar nach Aufwand (Stundensatz)Wir berechnen unsere Leistungen häufig auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes. Dabei dokumentieren wir die geleistete Arbeit detailliert, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, wie sich die Kosten zusammensetzen. - Beispiele:
- Prüfung und Anpassung von IT-Verträgen (z. B. SaaS- oder Lizenzverträge).
- Erstellung und Verhandlung von Markenlizenzverträgen.
- Rechtsgutachten zu komplexen Fragestellungen, z. B. im Datenschutzrecht.
2. PauschalhonorarFür klar definierte Projekte oder Aufgaben bieten wir Pauschalhonorare an. Dieses Modell gibt Ihnen Kostensicherheit, da die Vergütung vorab festgelegt wird. - Beispiele:
- Anmeldung einer Marke (inkl. Recherche und Antragsstellung).
- Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung für eine Website.
- Prüfung und Gestaltung von AGB für Online-Shops oder digitale Plattformen.
3. Honorar nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)Nur in Ausnahmefällen und wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung nach den gesetzlichen Regelungen des RVG. Dieses Modell richtet sich in der Regel nach dem Streitwert. - Beispiele:
- Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen, z. B. bei Markenverletzungen oder Vertragsstreitigkeiten.
- Abwehr oder Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.
Zusätzliche Optionen und individuelle Vereinbarungen- Retainer-Modelle: Für Unternehmen, die regelmäßig Beratungsbedarf haben, bieten wir monatliche Pauschalen für eine kontinuierliche rechtliche Betreuung an.
Unsere Honorarstruktur wird stets vor Beginn der Mandatsarbeit klar und verständlich kommuniziert, sodass Sie volle Transparenz und Planungssicherheit haben. |