HonorarNach der die Rechtsanwaltschaft verpflichtenden Gebührenrecht müssen Gebühren für jeden konkreten Einzelfall anhand der Gebührentatbestände be- und abgerechnet werden. Dieses Gebührenrecht bestimmt im Zivilrecht überwiegend das anwaltliche Honorar nach dem sog. Gegenstandswert. Dabei liegt das Prinzip zugrunde, dass sich das Honorar einesteils am prognostizierten (nicht am tatsächlichen) Arbeitsaufwand und anderenteils am Haftungsrisiko des Rechtsanwalts orientiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen. Schon aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung und anschliessende Gebührenrechnung erbringen. Konkrete Anfragen, per E-Mail und selbst telefonische, lösen im Fall einer Beantwortung durch einen Rechtsanwalt entsprechende Anwaltsgebühren aus. Zur Vermeidung von Anwaltsgebühren können Sie im Fall der Übermittlung von Anfragen die Klarstellung voranstellen, dass zunächst ohne Beratung eine Kostenabschätzung gewünscht wird. Mit dieser Vorgehensweise liegt die Entscheidung bei Ihnen und Sie vermeiden grundsätzlich ein Kostenrisiko. In aussergerichtlichen Beratungsangelegenheiten vereinbaren wir in der Regel ein aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis; bei vertragsgestalterischer oder in sich abgeschlossener Rechtsberatung kommt zudem die Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Betracht. Dauermandanten bieten wir nach einiger Zeit selbstverständlich auch jederzeit kündbare Monats- oder Jahrespauschalen an. Im übrigen kann eine erste konkrete Beratung je nach Rechtsgebiet beispielsweise für Pauschalen ab € 232 vereinbart werden. Eine erste telefonische Beratung kann in einfach gelagerten Fällen auch schon ab 89€ zustande kommen. |