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Designentwicklungsvertrag

Dieser Entwicklungsvertrag berücksichtigt die Besonderheiten dynamischer Designprozesse und die Zusammenarbeit in einem Designerpool. Er regelt sowohl die Rechte und Pflichten der Parteien als auch die Übertragung der Nutzungsrechte und die Vorbereitung auf Designschutzrechte.

Entwicklungsvertrag für Designschutzrechte durch einen Designerpool und dynamische Designprozesse


Zwischen
[Name und Adresse des Auftraggebers]
(nachfolgend „Auftraggeber“)

und

[Name, Adressen und ggf. Rechtssitze der beteiligten Designer/des Designerpools]
(nachfolgend „Designerpool“ oder „Designer“)


Präambel

Dieser Vertrag regelt die Entwicklung von Designschutzrechten (nachfolgend „Designs“) durch einen Designerpool im Rahmen dynamischer Designprozesse. Ziel ist die Erstellung von Designs, die durch nationale oder internationale Designschutzrechte geschützt werden können. Der Vertrag gewährleistet klare Regelungen zu den Rechten, Pflichten und dem Schutz der entworfenen Designs.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Leistungsbeschreibung:
    Der Designerpool verpflichtet sich, im Rahmen eines iterativen und dynamischen Prozesses Designs zu entwickeln, die den Anforderungen in Anlage A entsprechen.

  2. Anwendungsbereiche:
    Die Designs sollen in den folgenden Bereichen genutzt werden:

    • Produktdesign, Verpackungsdesign, Branding und andere grafische Anwendungen.
  3. Zielsetzung:
    Die entwickelten Designs sollen den rechtlichen Anforderungen für nationale und internationale Designschutzrechte entsprechen.


§ 2 Dynamische Designprozesse

  1. Iterative Entwicklung:
    Die Designs werden in aufeinanderfolgenden Entwicklungsphasen erstellt und vom Auftraggeber freigegeben oder angepasst.

    • Phase 1: Konzept- und Ideensammlung.
    • Phase 2: Prototypen und erste Visualisierungen.
    • Phase 3: Finalisierung und Vorbereitung für den Schutzrechtsantrag.
  2. Flexibilität:
    Änderungen oder neue Anforderungen des Auftraggebers werden im Rahmen des dynamischen Prozesses berücksichtigt.

  3. Kollaboration:
    Der Designerpool verpflichtet sich zur engen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und untereinander.


§ 3 Rechte und Pflichten des Designerpools

  1. Erstellung von Designs:
    Der Designerpool entwickelt kreative Designs gemäß den Spezifikationen des Auftraggebers.

  2. Originalität:
    Der Designerpool garantiert, dass die Designs eigenständig erstellt und frei von Rechten Dritter sind.

  3. Pflichten zur Dokumentation:
    Alle Schritte des Designprozesses werden dokumentiert, um die Schutzfähigkeit der Designs zu gewährleisten.

  4. Einhaltung von Fristen:
    Die vereinbarten Fristen für die Entwicklungsphasen sind verbindlich einzuhalten.


§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  1. Mitwirkungspflichten:
    Der Auftraggeber stellt alle relevanten Informationen, Materialien und Feedback rechtzeitig bereit.

  2. Freigabe von Designs:
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, Prototypen und Entwürfe zeitnah zu prüfen und freizugeben.


§ 5 Nutzungs- und Schutzrechte

  1. Urheberrechte:
    Die Urheberrechte verbleiben zunächst bei den Designern, bis die vollständige Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt ist.

  2. Übertragung von Nutzungsrechten:
    Mit vollständiger Zahlung der Vergütung überträgt der Designerpool dem Auftraggeber die ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte an den Designs.

  3. Anmeldung von Designschutzrechten:
    Der Auftraggeber ist berechtigt, die entwickelten Designs bei nationalen und internationalen Behörden anzumelden. Die Designer unterstützen bei der Dokumentation und Vorbereitung.


§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Vergütungsmodell:

    • Festpreis für das gesamte Projekt: [Betrag in EUR].
    • Variable Vergütung pro Entwicklungsphase: [Betrag pro Phase].
  2. Zahlungsmodalitäten:

    • 30 % der Vergütung bei Vertragsschluss.
    • 50 % nach Abschluss der Entwurfsphase.
    • 20 % nach Finalisierung und Übergabe der Designs.
  3. Zusätzliche Leistungen:

    • Anpassungen oder Ergänzungen, die nicht im ursprünglichen Umfang enthalten sind, werden separat vergütet.


§ 7 Haftung und Gewährleistung

  1. Haftung des Designerpools:

    • Der Designerpool haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    • Bei Mängeln besteht ein Anspruch auf Nachbesserung innerhalb von [XX Tagen].
  2. Haftung des Auftraggebers:

    • Der Auftraggeber haftet für die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Materialien.
  3. Haftungsbegrenzung:

    • Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf [Betrag].


§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Geheimhaltung:
    Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Entwürfe nicht an Dritte weiterzugeben.

  2. Datenschutz:
    Der Designerpool verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß der DSGVO zu verarbeiten.


§ 9 Streitbeilegung

  1. Schiedsvereinbarung:
    Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden endgültig gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) entschieden.

  2. Schiedsort: [Ort].

  3. Sprache: Englisch.


§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Ort, Datum:


Auftraggeber


Designer 1


Designer 2


Anlagen

  • Anlage A: Detaillierte Anforderungen und Spezifikationen der Designs.
  • Anlage B: Zeitplan und Fristen für die Entwicklungsphasen.
  • Anlage C: Richtlinien zur Dokumentation der Originalität und Schutzfähigkeit der Designs.

  

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