Markenrechtliche AbmahnungSehr geehrter Herr …, hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die Interessen des Herrn …, vertreten. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unser Mandant ist Inhaber der deutschen Marke „…“ zum Aktenzeichen DE … für Waren- und Dienstleistungen der Klassen 09, 35 und 42. Die Marke unseres Mandanten … steht in Kraft. Kürzlich ist unser Mandant darauf aufmerksam geworden, dass Sie das Zeichen … benutzen. Es besteht zwischen einem Zeichen … und einem solchen … quasi kein Unterschied, so dass bei den gegenüberstehenden Zeichen und Identität der gegenüberstehenden Leistungen ohne weiteres Verwechslungsgefahr besteht. Durch Ihr Auftreten verletzen Sie nicht nur die Rechte unseres Mandanten an ihren bekannten Kennzeichnungen aus den §§ 4, 5, 14 und 15 MarkenG, sondern verstoßen zusätzlich in gravierender Weise gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Unser Mandant steht an der Kennzeichnung … für die in Rede stehenden Leistungen das ausschließliche Nutzungsrecht zu. Durch Ihr Auftreten erwecken Sie beim angesprochenen Publikum den Eindruck, zwischen der von der Ihnen angebotenen Leistung und unserem Mandanten bestehe eine irgendwie geartete geschäftliche Verbindung, was tatsächlich nicht der Fall ist. Somit ist Ihre Werbung auch irreführend. Zudem liegt ein Fall ganz bewusster und offenkundiger Anlehnung und Rufausbeutung vor. Sie lehnen sich durch Ihre Kommunikation in unzulässiger Weise an die Bekanntheit und den ausgezeichneten Ruf unseres Mandanten an, um eine Leistung zu bewerben, mit der unser Mandant Ihren Namen nicht ohne seine vorherige Zustimmung verbunden wissen will. Aufgrund Ihrer kennzeichnungsrechtswidrigen und wettbewerbswidrigen Verhaltensweise sind Sie unserem Mandanten zur Unterlassung-, Auskunftserteilung- und Schadensersatzleistung verpflichtet. Namens und im Auftrag unseres Mandanten haben wir Sie aufzufordern, gegenüber unserem Mandanten und zu unseren Händen im Namen Ihres Unternehmens und auch persönlich die als Anlage zu diesem Schreiben beigefügte Erklärung abzugeben. Für den Eingang dieser Erklärung in unserem Büro in Hannover haben wir uns den … 2016, … Uhr, notiert. Sollte diese Erklärung nicht oder nicht in gehöriger Form vollständig oder fristgemäß bei uns eingehen, werden wir unserem Mandanten empfehlen, umgehend gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass nur eine mit einem Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Erklärung die Vermutung für das Vorliegen der Gefahr einer Fortsetzung oder Wiederholung der rechtswidrigen Praxis ausräumt. Weder genügt die tatsächliche Einstellung Ihrer Werbung noch die Abgabe einer ungesicherten Erklärung, um das Rechtsschutzbedürfnis unserer Mandantin zu befriedigen. Da Wettbewerbsangelegenheiten ihrer Natur nach besonders eilbedürftig sind und Ihnen die Sach- und Rechtslage bekannt ist, kommt eine Fristverlängerung von vornherein nicht in Betracht. Die gesonderte Geltendmachung von weitergehenden Auskunft- und Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen |