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Patentkaufvertrag

 

zwischen der Firma

Sitz:

vertreten durch:

  • - nachstehend Verkäufer genannt-

und der Firma

Sitz:

vertreten durch:

  • - nachstehend Käufer genannt-

 

 

Präambel

 

Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist das Deutsche Patent DE   .................................   , das ein...................      betrifft. Diese/s  Vorrichtung/Verfahrenwird vom Verkäufer bereits gewerblich genutzt, der Käufer kennt das Verfahren/die Vorrichtung, ihm sind ferner die fertigen Produkte bekannt. Der Käufer möchte das Schutzrecht erwerben.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1)Der Verkäufer verkauft hiermit an den Käufer das deutsche Patent DE   .............................   „Titel“ mit allen Rechten und Pflichten.

 

(2) Das Patent bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Nach vollständiger Bezahlung stimmt der Verkäufer der Umschreibung des Patents in der Rolle des Deutschen Patent- und Markenamtes zu, und er verpflichtet sich, dafür die benötigten Unterlagen zu übergeben und sämtliche erforderlichen Unterschriften zu leisten.

 

§ 2 Übergabe von Unterlagen,  Formeln usw.

 

Der Verkäufer verpflichtet sich , dem Käufer sämtliche schriftlichen Forschungsunterlagen, Tabellen, Versuchsberichte, sowie Maschinen und Prototypen zu übergeben, die sich auf die vertragsgegenständliche Erfindung beziehen, und die in der Anlage 1 des Vertrages aufgeführt sind. Die Übergabe erfolgt nach Zahlung der ersten Rate des vereinbarten Kaufpreises.

 

§ 3 Technische Hilfe

 

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer für die Dauer von zwei Monaten nach Übergabe der Unterlagen seine volle Arbeitskraft zur Einweisung von Angestellten des Käufers zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Käufers kann diese Einarbeitungszeit um bis zu zwei Monate verlängert werden.

 

§4 Kaufpreis

 

(1) Der Kaufpreis beträgt DM/EUR   .......................       . Der erste Teilbetrag in Höhe von DM    ..............       ist drei Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages zahlbar. Der Restbetrag wird in zehn gleichen Monatsraten, beginnend drei Monate nach Unterzeichnung des  Vertrages jeweils zum 1. eines Monats bezahlt.

 

(2) Für die Einarbeitung bezahlt der Käufer an den Verkäufer für die ersten zwei Monate eine Pauschalvergütung von jeweils DM/EUR   ..................   brutto, im Falle einer Verlängerung der Einarbeitungszeit für jede Verlängerungswoche DM/EUR   ..............  brutto.

 

 

§ 5 Garantieklausel

 

 

(1) Dem Käufer sind die technischen Merkmale der vertragsgegenständlichen Erfindung bekannt. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die technische Brauchbarkeit und Vollzähligkeit der technischen Unterlagen gem. § 2, soweit diese Unterlagen nicht in der Anlage 1 des Vertrages aufgeführt sind.

(2) Der Verkäufer versichert, daß ihm Rechtsmängel an dem Patent und Sachmängel an der Erfindung nicht bekannt sind. Eine Haftung für Freiheit von Mängeln, insbesondere Abhängigkeit, wird jedoch nicht übernommen; sämtliche Gewährleistungs- oder Rücktrittsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.

 

 

§ 6 Geheimhaltungspflicht und Wettbewerbsverbot

 

Der Verkäufer verpflichtet sich, nach Unterzeichnung des Vertrages Dritten gegenüber seine Kenntnisse geheim zu halten und binnen eines Zeitraumes von fünf Jahren weder im eigenen Namen noch für Dritte auf dem Gebiet   ..........................................       tätig zu werde.

 

 

§ 7 Nichtangriffsverpflichtung

 

Der Verkäufer verpflichtet sich, das Vertragsschutzrecht weder anzugreifen, noch Dritte bei Angriffen auf das Schutzrecht zu unterstützen.

 

 

§ 8 Kosten

 

Die Kosten und Gebühren dieses Vertrages sowie sämtliche Kosten für die Umschreibung des Schutzrechtes gehen zu lasten des Käufers. Dieser trägt auch sämtliche nach Abschluß dieses Vertrages fällig werdenden Gebühren und Kosten für die Aufrechterhaltung des Patents.

 

 

§ 9 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

 

 

§ 10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit  der Patentstreitkammer beim Landgericht München I vereinbart. Für die Auslegung dieses Vertrages gilt deutsches Recht.

 

 

  

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