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Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.
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Fachkanzlei für IP-Recht/ IT-Recht

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im IP-/ IT-Recht. IT-Recht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologie. Dies beinhaltet Softwarerecht, Hardwarerecht oder Internetrecht bis hin zu Dispute Resolution im internationalen Umfeld. IP-Recht meint Intellectual Property Recht. Klassische IP-Rechte sind Patente, Gebrauchsmuster, Sorten, Designs, Marken und Urheberrechte. Eine Schnittstelle zwischen IP- und IT-Recht bildet neben patentrechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologie auch das Recht der Domain Namen.

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (=IP, Industrial Property oder Intellectual Property) sowie als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und einem Anwalt (von derzeit insgesamt mehr als 13 Anwälten), der zusätzlich Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt technische Informatik studierte, kennen wir uns in den Bereichen “IP” und “IT” weit überdurchschnittlich gut aus. Dies stellt unser Vorteil im Wettbewerb dar, den wir in der rechtlichen Beratung und Vertretung - auch vor Gericht, Behörden oder anlässlich Vertragsverhandlungen mit Ihrem Vertragspartner - zu Ihren Gunsten einsetzen. Ihr Ziel ist unser Ziel.

Dabei arbeiten wir mit moderaten Honoraren; schildern Sie uns Ihre Problemstellung und Sie erhalten umgehend ein Angebot.

Gewerblicher Rechtsschutz (IP-Recht)

Patentrecht (IP-Recht): Die Erfindung, Anmeldung, Registrierung und schliesslich Verwertung einer technischen Erfindung bedarf eines nicht unerheblichen Aufwandes, der binnen der Schutzdauer von 20 Jahren bei entsprechender Unterstützung eine positive “Bilanz” hinterlassen soll. Spätestens bei der Formulierung der Patentanmeldung sind einige Aspekte zu beachten.

Know-how-Recht (IP-Recht): Technisches Know-how liesse sich grundsätzlich als Patent schützen; in einigen Staaten, beispielsweise den USA, ginge das auch für wirtschaftliches Know-how. Da Patente oder vergleichbare Schutzrechte veröffentlicht und somit allgemein bekannt werden, sowie eine begrenzte Laufzeit aufweisen, existiert seit jeher ein Bedürfnis, bestimmte technische oder wirtschaftliche Zusammenhänge geheim zu halten: Das Know-how.

Gebrauchsmusterrecht (IP-Recht): Als sogenanntes “kleines Patent” bietet es gegenüber seinem “grossen Bruder” einige Nachteile (maximal 10 Jahre Schutz, ungeprüftes Schutzrecht u.a.) aber auch Vorteile (günstiger, Neuheitsschonfrist u.a.).

Geschmacksmusterrecht (IP-Recht): Durch ein Geschmacksmuster wird die äussere Ästhetik einer Form geschützt. Seit dem 01. Januar 2003 können EU-Designs angemeldet werden. Mit der Einführung der Gemeinschaftsgeschmacksmuster gingen zudem Anpassungen des nationalen Designrechts an dieses EU-Recht einher.

Markenrecht (IP-Recht): Ein prägnanter Begriff, ob als Firmenname oder Produktbezeichnung über Jahre hinweg benutzt, schafft in der Form einer Marke einen selbstständigen Wert. Dabei empfiehlt sich regelmässig eine frühzeitige Eintragung als Marke in das Markenregister. Auch das Preis-/Leistungsverhältnis wird häufig zu Gunsten eines Markenschutzes ausfallen – eine normale Markenanmeldung mit 10 Jahren Markenschutz, der beliebig verlängerbar ist, verursacht Amtsgebühren in Höhe von derzeit 300 €.

Urheberrecht (IP-Recht): Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen. Dies können geistige Werke der klassischen Ausdrucksformen (Kunst, Bücher, Film, Foto) ebenso sein, wie gesondert erfasste Werke (insbesondere Software, Datenbanken).

Daneben kennen wir in unserem fachanwaltlichen Kernbereich IP auch folgende Bereiche mit entsprechender Expertise: Sortenschutzrecht, Wettbewerbsrecht/ Kartellrecht, Vertragsgestaltung, Schieds- und Gerichtsverfahren. Im gesamten gewerblichen Rechtsschutz sind wir weltweit aktiv und verfügen über ein feinmaschiges Kooperationsnetzwerk jeweils nationaler IP-Boutiquen, die - wie wir - auf höchstem Niveau zu vertretbaren Honoraren Ihre Dienstleistungen erbringen.

IT-Recht

Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik, Digitalisierung, Datenschutz sowie Netzwerke bilden unsere Spezialisierung. Dies umfasst insbesondere:

Domainrecht (IT-Recht): Die geprüfte Auswahl eines Domainnamens ist für unternehmerische Ziele unumgänglich. Hierbei gilt es einige zentrale rechtliche Aspekte zu berücksichtigen - von der Frage, welche Faktoren die Auswahl mitbestimmen können, bis hin zu der einer flankierenden Markenanmeldung.

Internetrecht (IT-Recht): Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Heutzutage existieren allerdings neben den sowieso anwendbaren allgemeinen Regeln noch zahlreiche spezifische “Internetgesetzte”.

Dispute Resolution (IT-Recht): Neben Domain Name Dispute Resolution auf der Basis der UDRP im internationalen Umfeld spielt die Alternative Dispute Resolution in Form von allgemeinen Schiedsverfahren im Bereich der Informationstechnologie eine herausragende Rolle.

So sind wir in den nachfolgenden

Internetrecht, Onlinerecht:

  • Haftung für Inhalte im Internet
  • Onlinespezifisches Urheberrecht
  • Meinungsäußerungen im Netz, Schutz des Persönlichkeitsrechts, Ehrschutz
  • Providerverträge, Providerhaftung
  • Abmahnungen und deren Abwehr
  • Erstellung von Nutzungsbedingungen für Websites
  • Haftung von Foren- und Plattformbetreibern
  • Filesharing, illegaler Download von Musik und Filmen
  • Haftung für Hyperlinks, Suchmaschinen
  • Datenschutz, Erstellung von Datenschutzerklärungen
  • Domainstreitigkeiten, Recht der Domains
  • Online-Marketing (Werbe- und Vermarktungsverträge)
  • Rechtliche Betreuung von Internet-Service-Providern, Webdesignern, Medienagenturen, Betreibern von Webshops Websites und eBay-Shops
  • Jugendschutz im Netz
  • E-Commerce, E-Busines

IT-Vertragsrecht

  • Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen (Softwareerstellung , -überlassung, -anpassung, Hardwarebeschaffung, Supportverträge, systemverträge, Lizenzverträge, alternative Lizenzmodelle, Projektverträge, Vertriebsverträge, Mitarbeiter- und Beraterverterträge)
  • Softwareüberlassung über das Internet
  • APP-bezogene Vertragswerke
  • Datenschutzverträge
  • Erstellung von AGB (auch EVB-IT)
  • Providerverträge (Zugang, Hosting, Housing, ASP)
  • Software-Escrow
  • Service Level Agreements
  • Gewährleistungsrecht (Softwaremängel/Hardwaremängel/Systemfehler/Netzwerkfehler)
  • IT-Compliance

Urheberrecht und Medienrecht, Markenrecht, Titelschutzrecht, Wettbewerbsrecht

  • Software
  • Open Source Software
  • Internetinhalte in Websites, Webshops, eBayShops
  • Domains
  • Filesharing, P2P, Downloads von Musik und Filmen
  • Datenbanken
  • Werberecht

Internationales IT-Recht

  • Internationale IT-Projektvertragsrecht
  • Internationales Softwarerecht (grenzüberschreitende Softwareüberlassung)
  • Internationales Urheberrecht
  • Schiedsverfahren (zB ICC)

IT-Vergaberecht

  • IT-Vergabe
  • Prüfung bzw. Erstellung der IT-Vergabeunterlagen
  • Prüfung bzw. Erstellung der IT-Vergabe-Ausschreibung
  • Durchführung der IT-Vergabe für öffentliche Auftraggeber
  • Vertretung in IT-Vergabeverfahren

Rechtliche Prüfung von Webseiten

  • Impressum
  • Widerrufsbelehrung
  • Datenschutz
  • Jugendschutz
  • wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Ihrer Werbung
  • Preisangaben

Medien- und Presserecht

  • Telekommunikationsrecht
  • Internet-Telefonie, VoIP
  • Radio-/TV-Streaming
  • Ton-/Musik-/Bildrecht
  • Online- und Offline Presserecht

IT-spezifisches Strafrecht

  • Datenschutzrecht
  • Datenklau
  • Wettbewerbsrech

Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

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