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Marken

Informationen über Ideen, Dienstleistungen oder Produkte werden stetig schneller und einfacher verbreitet. Eine Möglichkeit der Behauptung am Markt lässt sich über den Namen erzielen, der über die Akzeptanz einer Unternehmung mit entscheidet. Ein prägnanter Begriff, ob als Firmenname oder Produktbezeichnung über Jahre hinweg benutzt, schafft zudem in der Form einer Marke einen unabhängigen Wert. Dabei empfiehlt sich regelmäßig eine frühzeitige Eintragung als Marke in das Markenregister. Auch das Preis-/Nutzenverhältnis wird typischerweise zu Gunsten eines Markenschutzes ausfallen – eine normale Markenanmeldung mit 10 Jahren Markenschutz, der beliebig verlängerbar ist, verursacht Amtsgebühren in Höhe von derzeit € 300.

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Name, Firmenname, Begriff, Logo oder irgendeine Kombination hieraus, die Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen identifizieren. So dienen Marken der Symbolisierung einer Herkunft mit der bestimmte Inhalte assoziiert werden, wie bspw. Qualität, Preiswürdigkeit u. v. a. m.

Die Marke ist ein monopolistisches Recht, ähnlich dem Eigentum an einer Sache kann der Markeninhaber mit seiner Marke nahezu beliebig verfahren, also die Marke bspw. selbst benutzen, verkaufen, an einzelne oder zahlreiche Dritte “vermieten” (lizenzieren).

Wie entsteht eine Marke?

Deutsche Marken entstehen normalerweise durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Unter bestimmten Umständen kann Markenschutz durch Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich z. B. in dem Zeitpunkt, in dem der Begriff so bekannt ist, dass er “Verkehrsgeltung” erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.

Was kostet eine Markenregistrierung?

Für eine deutsche Markenanmeldung und Eintragung verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt Gebühren in Höhe von derzeit € 300. In dieser Gebühr ist bereits Markenschutz für 10 Jahre enthalten. Zu diesem Betrag kommen vor Markenanmeldung eventuelle Recherchekosten sowie ggf. Anwaltsgebühren hinzu.

Wer gewinnt, wenn zwei Parteien die identischen Begriff auswählen?

Im Allgemeinen besitzt die Partei die “besseren Rechte”, die den Begriff zuerst als Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eintragen ließ. Dabei entscheidet der Tag der Anmeldung. Denn mit Markeneintragung hat der Markeninhaber mit Wirkung ab dem Markenanmeldetag bei einer deutschen Marke für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich das ausschließliche Recht, diesen Begriff für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen sowie ähnliche zu verwenden.

Kann eine Marke “reserviert” werden, bevor sie benutzt wird?

Eine Marke muss nicht sofort benutzt werden, kann also mit einer Registrierung “reserviert” werden. Erst nach Ablauf von 5 Jahren können Dritte den Einwand der sog. “Nichtbenutzung” erheben. Aus einer derartigen “Reservierung” können dieselben Rechte abgeleitet werden, wie im Fall der unmittelbaren Benutzung.

Müssen Marken registriert werden?

In den meisten Fällen ist es notwendig eine Marke zu registrieren, um Rechte an dem Begriff geltend zu machen und die übrigen Vorteile einer Marke auszunutzen. Gleichwohl stellt dies kein “Muss” dar.

Welche Vorteile hat eine Markenregistrierung?

Eine eingetragene Marke wird in einer Urkunde für den Markeninhaber verbrieft und resultiert grundsätzlich in monopolistischem Markenschutz zu Gunsten des Inhabers für das Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Der Markenschutz lässt sich weitgehend durch die Urkunde als solche beweisen.

Eine registrierte Marke kann von erheblicher Bedeutung bei der Registrierung oder dem Erhalt eines Domainnamen im Internet sein. Denn grundsätzlich lassen sich aus der privaten Registrierung eines Domainnamens im Unterschied zur Markenregistrierung keine Rechte herleiten.

Zudem kann eine Marke der Abgrenzung gegenüber Wettbewerbern dienen. Denn bei der Suche nach neuen Namen wird typischerweise auch das Markenregister bemüht, um nicht einen bereits registrierten ähnlichen Begriff auszuwählen. Ferner kann eine Marke einen Firmennamen absichern. Bei der Eintragung eines Firmennamens prüft das Handelsregister lediglich lokal, ob ein solcher Firmenname bereits vorhanden ist. Auch eine Anfrage an die lokale IHK führt nicht zur bundesweiten Prüfung. Daher kann es sinnvoll sein, einen Firmennamen durch eine Marke abzusichern.

Neben diesen Schutz- und Informationsfunktionen bieten Marken auch Schutz gegen Dienstleistungs- oder Produktpiraterie.

Zu welchem Zeitpunkt sollte eine Marke registriert werden?

Eine Markenanmeldung sollte sobald wie möglich erfolgen. Denn der Tag der Anmeldung entscheidet darüber, ab wann mit der Eintragung Markenschutz besteht.

Ist vor Markenanmeldung eine Markenrecherche erforderlich?

Vor jeder Markenanmeldung sollte eine Markenrecherche veranlasst werden. Denn existiert bereits eine ähnliche oder identische Marke für wenigstens ähnliche Waren oder Dienstleistungen, so wäre eine spätere Anmeldung in der Regel “Geldverschwendung”. Hinzu kommt, dass der ältere Markeninhaber im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung Unterlassung fordern kann.

Eine “einfache” Markenrecherche in Beständen mit für Deutschland wirkende Marken (deutsche Marken, europäische Gemeinschaftsmarken und internationale Marken mit Bestimmungsland Deutschland) verursacht Kosten - für eine Ähnlichkeitsrecherche - in Höhe von ca. 200 €. Die Ergebnisse einer solchen Markenrecherche beantworten nicht nur die Frage, ob eine ähnliche Marke bereits registriert ist, sondern geben auch einen Überblick über bereits registrierte, ähnliche Marken. Dies hilft bei zukünftigen Namensfindungen.

Markenrecherchen werden üblicherweise von hierauf spezialisierten Unternehmen, wie bspw. ideahelp oder Compumark NV, durchgeführt.

Gibt es Eintragungshindernisse?

Das Markengesetz kennt einige Eintragungshindernisse. Zu den wichtigsten zählen die, dass beschreibende Begriffe nicht registriert werden können, dass Gattungsbegriffe (wie “Computer”) als solche nicht eintragungsfähig sind sowie dass bestimmte allgemeine Begriffe wegen eines Freihaltebedürfnisses oder mangels Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden. So wäre bspw. “Company Consult” für Dienstleistung “Unternehmensberatung” freihaltebedürftig.

Was ist Markenlizenzierung?

Eine Marke kann durch deren Inhaber “vermietet”, also gegen Zahlung einer Lizenzgebühr “lizenziert” werden. Anders als z. B. eine Mietwohnung kann eine Marke als Recht an beliebig viele Interessenten lizenziert werden. Der Markeninhaber darf als Monopolist hierbei zahlreiche Bedingungen aufstellen, die normalerweise nicht erlaubt wären. Dies resultiert u. a. daraus, dass die Marke ein gewolltes Monopol gibt.

Wie wird eine Marke eingetragen?

Eine deutsche Marke wird durch Vorbereitung und Einreichung einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt durch das Markenamt nach Prüfung bestimmter Schutzhindernisse eingetragen. Das deutsche Markengesetz beschreibt eine Reihe von Gründen für die Zurückweisung von Markenanmeldungen. Daher ist es wichtig, von Anfang an sicherzustellen, dass die Markenanmeldung professionell begleitet wird.

Was prüft das Deutsche Patent- und Markenamt?

Neben einer Formalprüfung der Anmeldung, also ob alle Angaben den gesetzlichen Erfordernissen genügen und die amtlichen Gebühren eingezahlt wurden, prüft das Amt vor allem die absoluten Schutzhindernisse. Falls derartige Schutzhindernisse nicht bestehen und die Formalprüfung positiv verläuft, wird die Marke in das Markenregister eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht. Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung können Dritte gegen die Markeneintragung “Widerspruch” erheben. Vom Tag der Markenanmeldung bis zur Eintragung vergeht typischerweise ein Zeitraum von 3 bis 12 Monaten. Durch Beantragen einer sog. beschleunigten Prüfung, bei der zusätzliche Amtsgebühren anfallen, soll die Prüfung innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Was kostet das Aufrechterhalten der eingetragenen Marke?

Für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag der Anmeldung fallen keine weiteren amtlichen Gebühren an. Eine Marke kann jeweils beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden. Stellt sich also nach 10 Jahren heraus, dass die Marke aufrecht erhalten werden soll, so muss eine Verlängerungsgebühr an das Patent- und Markenamt beglichen werden.

Welchen Wert hat eine Marke?

Der Wert einer Marke lässt sich nicht generell bestimmen. Im Grundsatz ist eine eingetragene kennzeichnungskräftige Marke um so wertvoller, je stärker sie sich am Markt bei der Zielgruppe etabliert habt. Neu eingetragene Marken können bspw. in einer Bilanz als Vermögenswert geführt werden, wobei dieser Wert zunächst die Kosten für die Eintragung einschließlich etwaiger Nebenkosten umfasst. Nach oben sind dem Wert einer Marke keine Grenzen gesetzt.

Welche Informationen benötigen wir, um eine Markenanmeldung durchzuführen?

Name und Anschrift des Markenanmelders und späteren Inhabers. Bei ausländischen Unternehmen ist die Angabe des Rechts erforderlich, nach welchem das Unternehmen gebildet wurde.

Das genaue Zeichen, Logo usw., das eingetragen werden soll (ein einzelnes Wort, eine Wort-/Bildkombination oder ähnliches – sobald die Anmeldung an das Markenamt gegangen ist, kann hier keine Änderung mehr erfolgen, sodass unbedingt das Zeichen exakt angegeben werden muss).

Welche Waren oder Dienstleistungen mit der Marke im Zusammenhang stehen sollen.

Nomen est Omen – eine registrierte Marke bietet weit mehr als die Erlaubnis, das Zeichen mit einem eingekreisten R (“Registered”) zu versehen. Manchmal ist internationaler Markenschutz – bspw. im deutschsprachigen Raum – oder europaweiter als Ergänzung einer deutschen Marke die Absicherung für zukünftige Aktivitäten.

  

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