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Strafrecht

Strafrechtliche und ordnungsrechtliche Sanktionen im Bereich des IP-Rechts dienen der Ahndung und Prävention von Verletzungen. Die Verfahren können komplex sein und erfordern eine klare Verteidigungsstrategie, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen. Internationale Kooperation und harmonisierte Standards erleichtern die Verfolgung von IP-Verletzungen. Betroffene können sich durch Berufung, Revision und fachkundige Beratung zur Wehr setzen.
 

Strafrechtliche und ordnungsrechtliche Vorschriften in den IP-Gesetzen

IP-Rechte (Intellectual Property) werden nicht nur durch Zivilrecht, sondern auch durch strafrechtliche und ordnungsrechtliche Vorschriften geschützt. Diese Sanktionen dienen der Abschreckung und der Bekämpfung von Rechtsverletzungen wie Fälschungen, Piraterie oder unerlaubter Nutzung.


1. Strafrechtliche und ordnungsrechtliche Vorschriften in den IP-Gesetzen

1.1 Patentrecht

  • Strafvorschriften (§ 142 PatG):

    • Unerlaubte Benutzung eines Patents.
    • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
    • Bei gewerblichem Handeln: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • Verwaltungsrechtliche Sanktionen:

    • Beschlagnahme von Waren durch Zollbehörden bei Patentverletzungen.


1.2 Gebrauchsmusterrecht

  • Strafvorschriften (§ 25 GebrMG):
    • Unbefugte Nachahmung oder Nutzung eines Gebrauchsmusters.
    • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.


1.3 Markenrecht

  • Strafvorschriften (§ 143 MarkenG):

    • Unbefugte Verwendung einer geschützten Marke oder eines geschützten Zeichens.
    • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
    • Bei gewerblichem Handeln: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen:

    • Beschlagnahme und Vernichtung gefälschter Markenprodukte (§ 146 MarkenG).


1.4 Designrecht

  • Strafvorschriften (§ 51 DesignG):
    • Unbefugte Nutzung oder Nachahmung eines eingetragenen Designs.
    • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.


1.5 Urheberrecht

  • Strafvorschriften (§§ 106–108b UrhG):

    • Verletzung des Urheberrechts (§ 106 UrhG):
      • Unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines geschützten Werks.
      • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
    • Gewerbsmäßige Verletzung (§ 108a UrhG):
      • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen:

    • Sicherstellung und Vernichtung illegaler Kopien (§ 111b UrhG).


1.6 Halbleiterschutzrecht

  • Strafvorschriften (§ 13 HalblSchG):
    • Unerlaubte Nachahmung einer Halbleitertopografie.
    • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.


1.7 Sortenschutz

  • Strafvorschriften (§ 39 SortSchG):
    • Unerlaubte Nutzung oder Nachahmung einer geschützten Pflanzensorte.
    • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.


1.8 Geschäftsgeheimnisse

  • Strafvorschriften (§ 23 GeschGehG):
    • Unbefugte Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.
    • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
    • Bei gewerbsmäßigem Handeln: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.


2. Ablauf eines Strafverfahrens bei IP-Verletzungen

2.1 Ermittlungsverfahren

  • Einleitung:
    Durch Strafanzeige des Rechteinhabers oder von Amts wegen.
  • Ermittlungen:
    • Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Verdacht auf Fälschungen.
    • Befragung von Verdächtigen und Zeugen.
  • Abschluss:
    • Einstellung des Verfahrens oder Erhebung der Anklage.


2.2 Hauptverfahren

  • Eröffnung des Hauptverfahrens:
    Durch das zuständige Gericht bei hinreichendem Tatverdacht.
  • Verhandlung:
    Beweisaufnahme, Anhörung von Zeugen und Sachverständigen.
  • Urteil:
    Freispruch, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.


2.3 Rechtsmittel

  • Berufung:
    Prüfung der Tatsachen durch ein höheres Gericht.
  • Revision:
    Überprüfung auf Rechtsfehler.


3. Verteidigungsmöglichkeiten

3.1 Gegen die Anklage

  1. Fehlende Schutzfähigkeit:
    Nachweis, dass das IP-Recht ungültig ist (z. B. durch Nichtigkeitseinwand).

  2. Fehlender Vorsatz:
    Nachweis, dass keine Kenntnis von der Schutzrechtsverletzung bestand.

  3. Rechtsmissbrauch:
    Argument, dass der Rechteinhaber das Recht missbräuchlich einsetzt.


3.2 Gegen Ordnungsrechtliche Maßnahmen

  1. Antrag auf Rückgabe:
    Gegen unrechtmäßige Beschlagnahme oder Vernichtung.
  2. Einspruch gegen Bußgelder.


4. Rechtsfolgen und Rechtsmittel

4.1 Rechtsfolgen bei Verurteilung

  1. Strafen:
    Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
  2. Ordnungsrechtliche Folgen:
    • Beschlagnahme und Vernichtung rechtsverletzender Produkte.
    • Gewinnabschöpfung.


4.2 Rechtsmittel

  1. Berufung:
    Gegen das erstinstanzliche Urteil.
  2. Revision:
    Überprüfung durch ein höheres Gericht auf Verfahrensfehler.
  3. Einstweilige Verfügung:
    Zum Schutz vor ungerechtfertigten Maßnahmen.


5. Besonderheiten im internationalen Kontext

5.1 Internationale Abkommen

  1. TRIPS-Abkommen:
    Harmonisierung von Mindeststandards für IP-Schutz weltweit.
  2. WIPO-Ãœbereinkommen:
    Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei IP-Rechtsverletzungen.


5.2 Exterritoriale Maßnahmen

  1. Grenzbeschlagnahme:
    Zusammenarbeit mit Zollbehörden, um gefälschte Produkte zu stoppen.

  2. Internationale Strafverfolgung:
    Ãœber INTERPOL oder bilaterale Abkommen.

  

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